Geplante Sachbezugswerte für 2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf der "15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" vorgelegt. Daraus ergeben sich unter anderem die voraussichtlichen Sachbezugswerte in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2025. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Laut Entwurf soll der monatliche Wert für freie Verpflegung ab 1. Januar 2025 333,00 Euro betragen (2024: 313,00 Euro). Für Frühstück würde dies einen Wert von 69,00 Euro (2024: 65,00 Euro) pro Monat, für Mittag- und Abendessen jeweils von 132,00 Euro (2024: 124,00 Euro) pro Monat bedeuten.

Der Monatswert für freie Unterkunft soll ab 1. Januar 2025 bei 333,00 Euro (2024: 278,00 Euro) liegen. Pro Kalendertag wären das 11,10 Euro (2024: 9,27 Euro). Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten prozentuale Anteile vom vorstehend genannten Wert laut § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung. Dort ist auch festgelegt, dass der Wert der Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden kann, wenn der vorstehend festgesetzte Wert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.