Laut Entwurf soll der monatliche Wert für freie Verpflegung ab 1. Januar 2025 333,00 Euro betragen (2024: 313,00 Euro). Für Frühstück würde dies einen Wert von 69,00 Euro (2024: 65,00 Euro) pro Monat, für Mittag- und Abendessen jeweils von 132,00 Euro (2024: 124,00 Euro) pro Monat bedeuten.
Der Monatswert für freie Unterkunft soll ab 1. Januar 2025 bei 333,00 Euro (2024: 278,00 Euro) liegen. Pro Kalendertag wären das 11,10 Euro (2024: 9,27 Euro). Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten prozentuale Anteile vom vorstehend genannten Wert laut § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung. Dort ist auch festgelegt, dass der Wert der Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden kann, wenn der vorstehend festgesetzte Wert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.