Gleichstellung bei der Vergütung von Betriebsräten präzisiert
Arbeitnehmer, die ein Betriebsratsamt innehabe, dürfen auch bei der Bezahlung gegenüber vergleichbaren Arbeitskollegen weder benachteiligt noch begünstigt werden. Eine aktuelle Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes soll für mehr Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsräten sorgen.