Die geplanten Anhebungen der Verpflegungspauschalen sind im Einzelnen:
- Für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, steigt die Pauschale von 28 auf 30 Euro.
- Für den An- oder Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, steigt die Pauschale von jeweils 14 auf 15 Euro.
- Für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, steigt die Pauschale ebenfalls von 14 auf 15 Euro.
Neuregelung ist Bestandteil des Wachstumschancengesetzes
Die Neuregelung soll gelten für Dienstreisen im Jahr 2024 und ist Bestandteil des Referentenentwurfs eines sog. Wachstumschancengesetzes.
Auswirkungen auf Verpflegungspauschalen
Die Anhebung hat auch automatisch Auswirkungen auf die gegebenenfalls erforderliche Kürzung der Verpflegungspauschalen, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Auswärtstätigkeiten des Arbeitnehmers diesem eine Mahlzeit gewährt. Dann müsste je nach Mahlzeit eine Kürzung um 6 bzw. 12 Euro erfolgen.
Die Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat bleibt abzuwarten.