Immer wieder diskutiert: Steuerfreie Zuschläge
Nach § 3b EStG können Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) in einem prozentualen Verhältnis zum Grundlohn steuerfrei bleiben. Je höher also der Grundlohn ist, umso höher können auch die steuerfreien Zuschläge sein. Entsprechend ist immer wieder Streitthema, welcher Grundlohn der Berechnung von SFN-Zuschlägen zugrunde zu legen ist.