Inklusionsabgabe steigt
Unternehmen mit 20 und mehr Mitarbeitern sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl schwerbehinderter Personen auf sogenannten Pflichtarbeitsplätzen zu beschäftigen (vgl. § 154 Satz 1 SGB IX). Tun sie dies nicht, müssen sie eine Inklusionsabgabe entrichten. Diese steigt für 2024 deutlich, wenn überhaupt keine schwerbehinderten Personen beschäftigt werden.