Ist die Energiepreispauschale steuerpflichtiger Arbeitslohn?
Die von Arbeitgebern an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den zu versteuernden Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Der entsprechende § 119 Absatz 1 Satz 1 EStG ist nicht verfassungswidrig.