Ist Gesundheitsförderung ohne Tätigkeitsbezug Arbeitslohn?

Gesundheitsfördernde Maßnahmen des Arbeitgebers können gemäß § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro im Kalenderjahr steuerfrei bleiben. Dazu stellt sich die Frage, ob die Maßnahmen überhaupt Arbeitslohn darstellen.
Eine junge Patientin macht Rückenübungen mit einem Gymnastikball im Physiotherapieraum einer modernen Klinik.