Ist Gesundheitsförderung ohne Tätigkeitsbezug Arbeitslohn?
Gesundheitsfördernde Maßnahmen des Arbeitgebers können gemäß § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro im Kalenderjahr steuerfrei bleiben. Dazu stellt sich die Frage, ob die Maßnahmen überhaupt Arbeitslohn darstellen.
