Kein Anspruch auf Verlängerung von Brückenteilzeit
Ein Arbeitnehmer, der sich in Brückenteilzeit befindet, kann keine dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit für die Zeit nach Beendigung der Brückenteilzeit fordern. Das geht aus einem letztinstanzlichen Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts hervor.