Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Verbot privater Handynutzung
Bei einer betrieblichen Regelung, in der es um das Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit geht, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2023, 1 ABR 24/22).