Kein Urlaub bei Krankheit während "Kurzarbeit Null"
Während "Kurzarbeit Null" – wenn also gar nicht gearbeitet wird - besteht keine Arbeitspflicht und auch die Krankheitstage, die in diesen Zeitraum fallen, sind nicht wie arbeitspflichtige Tage zu werten. Dementsprechend sind sie bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nicht als Arbeitstage zu berücksichtigen.