Kein Vaterschaftsurlaub, kein Schadenersatz

Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sieht vor, dass Väter nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub erhalten. Diese Vorgabe wurde in Deutschland bislang nicht umgesetzt. Dafür steht einem jungen Vater allerdings kein Schadenersatz zu.