Keine Benachteiligung von Schichtarbeitern bei Nachtzuschlägen
Eine tarifvertragliche Regelung, die hinsichtlich der Höhe der Nachtarbeitszuschläge Schichtarbeitnehmer gegenüber Mitarbeitern, die sonstige Nachtarbeit leisten, schlechter stellt, verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.