Der Koalitionsvertrag enthält diverse geplanten Neuregelungen in verschiedenen Steuerbereichen.
Einkommensteuer/Lohnsteuer
- Der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags wird weiter entwickelt.
- Die Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen wird von 70.000 auf 100.000 Euro erhöht.
- Die Pendlerpauschale wird ab 2026 ab dem ersten Kilometer dauerhaft auf 0,38 Euro erhöht.
- Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit („Teilzeitaufstockungsprämien“) werden steuerlich begünstigt.
- Überstundenzuschläge sollen steuerfrei gestellt werden.
- Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll gesenkt werden.
- Es soll eine Steuerbefreiung von bis zu 2.000 Euro für das Gehalt von Personen geben, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten.
- Die Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und des Kindergelds wird optimiert.
Gewerbesteuer/Körperschaftsteuer
- Ausrüstungsinvestitionen können in den Jahren 2025, 2026 und 2027 degressiv mit 30 Prozent abgeschrieben werden.
- Die Körperschaftsteuer soll in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt ab 2028 gesenkt werden.
Sonstiges
- Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert werden.
- Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Übertragungsnetzentgelte sollen reduziert werden.
- Die Agrardiesel-Rückvergütung wird wieder eingeführt.
- Die Übungsleiterpauschale soll von 3.000 auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro angehoben werden.
- Zum Abbau von Steuerbürokratie soll z.B. eine schrittweise Verpflichtung zur digitalen Abgabe von Steuererklärungen eingeführt werden und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung erfolgen.
- Es soll eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge eingeführt werden.
- Elektroautos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit werden.
Ausblick
Die jeweiligen Parteien/Parteigremien müssen dem Koalitionsvertrag zustimmen. Sodann bleiben Beschlusszeitpunkt und Ausgestaltung der geplanten Regelungen im Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.