Koalitionsvertrag 1: Planungen im Steuerrecht

Der am 9. April 2025 von der Union bzw. SPD veröffentlichte Koalitionsvertrag lässt sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer so einige interessante mögliche steuerliche Neuregelungen erkennen.

Der Koalitionsvertrag enthält diverse geplanten Neuregelungen in verschiedenen Steuerbereichen.

Einkommensteuer/Lohnsteuer

  • Der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags wird weiter entwickelt.
  • Die Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen wird von 70.000 auf 100.000 Euro erhöht.
  • Die Pendlerpauschale wird ab 2026 ab dem ersten Kilometer dauerhaft auf 0,38 Euro erhöht.
  • Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit („Teilzeitaufstockungsprämien“) werden steuerlich begünstigt.
  • Überstundenzuschläge sollen steuerfrei gestellt werden.
  • Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll gesenkt werden.
  • Es soll eine Steuerbefreiung von bis zu 2.000 Euro für das Gehalt von Personen geben, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten.
  • Die Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und des Kindergelds wird optimiert.

Gewerbesteuer/Körperschaftsteuer

  • Ausrüstungsinvestitionen können in den Jahren 2025, 2026 und 2027 degressiv mit 30 Prozent abgeschrieben werden.
  • Die Körperschaftsteuer soll in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt ab 2028 gesenkt werden.

Sonstiges

  • Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert werden.
  • Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Übertragungsnetzentgelte sollen reduziert werden.
  • Die Agrardiesel-Rückvergütung wird wieder eingeführt.
  • Die Übungsleiterpauschale soll von 3.000 auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro angehoben werden.
  • Zum Abbau von Steuerbürokratie soll z.B. eine schrittweise Verpflichtung zur digitalen Abgabe von Steuererklärungen eingeführt werden und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung erfolgen.
  • Es soll eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge eingeführt werden.
  • Elektroautos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit werden.

Ausblick

Die jeweiligen Parteien/Parteigremien müssen dem Koalitionsvertrag zustimmen. Sodann bleiben Beschlusszeitpunkt und Ausgestaltung der geplanten Regelungen im Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.