Folgende wichtige Neuregelungsplanungen sind im Vertrag enthalten:
Begünstigung von Mehrarbeit und Teilzeitaufstockung
Ob und in welchem Umfang die steuerfreien Mehrarbeitszuschläge sowie die ebenfalls geplanten Teilzeitaufstockungsprämien auch sozialversicherungsfrei gestellt werden, steht aktuell noch nicht fest. In der Regel folgt der Steuerfreiheit bislang bei ähnlichen Maßnahmen die Sozialversicherungsfreiheit.
Rentenversicherung
Das Rentenniveau wird gesetzlich bis zum Jahr 2031 bei 48 Prozent abgesichert. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, sollen aus Steuermitteln ausgeglichen werden. Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben.
Der Übergang vom Beruf in die Rente soll flexibler werden. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfreies Arbeitsentgelt gewährt bekommen. Zur Sozialversicherungsfreiheit wird noch keine konkrete Aussage getroffen. Für Hinterbliebenenrentner werden bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten geschaffen.
Die betriebliche Altersversorgung soll ebenfalls gestärkt und besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter gefördert werden. Dazu sollen Geringverdiener besser gefördert sowie die betriebliche Altersvorsorge entbürokratisiert und besser portabel werden. Wie dies geschehen soll, wurde noch nicht konkretisiert.
Künstlersozialversicherung
Die Vereinfachung des Abgabeverfahrens, z.B. durch Pauschalierung, soll geprüft werden. Die zunehmend digitale Verwertung von künstlerischen Werken soll künftig der Künstlersozialabgabe unterliegen.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die finanzielle Situation in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung soll stabilisiert werden, ohne die Beitragszahler weiter zu belasten. Hierzu soll eine Kommission unter Beteiligung von Experten und Sozialpartnern die gesundheitspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags in der Gesamtwirkung betrachten, bis zum Frühjahr 2027 Ableitungen treffen und konkrete weitere Maßnahmen vorschlagen.
Eine große Pflegereform soll die nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung sichern.
Entsendung
Künftig sollen entsandte Arbeitnehmer die A1-Bescheinigung digital und sicher mit sich führen können.