Koalitionsvertrag 3: Planungen im Arbeitsrecht

Was plant die neue Bundesregierung im Bereich des Arbeitsrechts?

Die Vorhaben, welche die künftige Bundesregierung im Koalitionsvertrag vorstellt, sind noch nicht rechtsverbindlich. Aber sie geben Hinweise darauf, welche Änderungen und Reformen im Bereich Arbeit und Arbeitsrecht geplant sind.

Fachkräftesicherung

Unter dem Stichwort „Arbeits- und Fachkräftesicherung“ soll eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte geschaffen werden. Darüber hinaus sollen Geflüchtete künftig schneller und nachhaltiger in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden.

Mindestlohn und Tarifbindung

Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns soll sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Mögliche Zielmarke sei ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026. Bei der Festlegung des künftigen Mindestlohns soll sich der Gesetzgeber demnach weiterhin an den Empfehlungen der Mindestlohnkommission orientieren.

Darüber hinaus soll die Tarifbindung erhöht werden, so dass Tariflöhne wieder die Regel würden. Zu diesem Zweck soll ein Bundestariftreuegesetz eingeführt werden.

Flexibilisierung der Arbeitszeit und steuerfreie Überstunden geplant

Es soll eine wöchentliche anstatt der bisher geltenden täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt werden - auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung soll unbürokratisch geregelt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen angemessene Übergangsregeln vorgesehen werden. Die Vertrauensarbeitszeit bleibe ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich, heißt es im Koalitionsvertrag. Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung will die Koalition um das Bäckereihandwerk erweitern.

Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten.

Zudem soll ein neuer steuerlicher Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten geschaffen werden: Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden.

Arbeiten im Rentenalter soll attraktiver werden

Das Arbeiten im Alter soll durch die Einführung der sogenannten Aktivrente attraktiver werden. Eine sachgrundlos befristete Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze soll künftig ermöglicht werden, indem das Vorbeschäftigungsverbot für Personen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, aufgehoben wird.

Stärkung des Arbeitsschutzes

Für körperlich stark belastete Berufsgruppen sollen bessere Arbeitsbedingungen und für Berufskraftfahrer höhere europäische Arbeitsschutzstandards geschaffen werden. Auch die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche sollen verbessert werden.

Inklusion

Der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit einer Behinderung soll stärker gefördert werden. Vorgesehen ist, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt sowie die Zugangssteuerung der Reha-Träger zu verbessern.