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Krebs auch bei ehemaligen Rauchern mögliche Berufskrankheit

Die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) hervor.