Unproblematisch ist es, wenn der Arbeitnehmer sein privates Elektrofahrzeug beim Arbeitgeber auflädt – dies ist gemäß § 3 Nr. 46 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei. Erstattet hingegen der Arbeitgeber die Stromkosten für das Aufladen des privaten Elektrofahrzeugs zu Hause beim Arbeitnehmer, ist die Erstattung steuerpflichtig.
Wie nun sieht es aus, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten für eine Wallbox zu Hause beim Arbeitnehmer beteiligen möchte? Dies kommt auf die gewählte Unterstützungsmöglichkeit an:
- 1 Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer die betriebliche Ladevorrichtung. Diese Überlassung ist steuerfrei gemäß § 3 Nr. 46 EStG.
- 2 Der Arbeitgeber übereignet dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt eine Ladevorrichtung. Es handelt sich um einen steuerpflichtigen Sachbezug, den der Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG pauschal mit 25 Prozent versteuern kann.
- 3 Der Arbeitnehmer kauft die Ladevorrichtung selbst und der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer einen Zuschuss. Dieser Zuschuss ist steuerpflichtig, kann aber mit 25 Prozent pauschal versteuert werden.
Für Arbeitgeber gilt es, die Spielräume zu nutzen. Gehaltsumwandlungen sind für die aufgezeigten Möglichkeiten schädlich. Weitere steuerliche Regelungen rund um die Elektromobilität sind zu erwarten.