Meldefristende 31.03.2023 (1): Schwerbehindertenanzeige

Arbeitgeber müssen bis zum 31. März 2023 die Anzahl der bei ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr beschäftigten Schwerbehinderten bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden – auch wenn sie keine Schwerbehinderten beschäftigen. Spätestens bis zum selben Termin ist die gegebenenfalls zu zahlende Ausgleichsabgabe an das für den Arbeitgeber-Hauptsitz zuständige Integrationsamt zu überweisen.