Mindestausbildungsvergütung steigt zum 1. Januar 2026

Die gesetzliche Lohnuntergrenze für Auszubildende wird zum 1. Januar 2026 angehoben. Tarifvertraglich geregelte Ausbildungsvergütungen haben Vorrang vor der gesetzlichen Regelung.
Zwei Parkettleger arbeiten im Team und verlegen einen Eichenboden