Nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission wird der Mindestlohn pro Stunde zum 1. Januar 2026 von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2027 erfolgt dann eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro. Damit der Beschluss der Kommission rechtskräftig wird, muss er von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt werden. Dies gilt als Formsache. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte an, der Bundesregierung vorzuschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026 verbindlich zu machen.