Mitarbeiter können Papier-Lohnabrechnungsdokumente fordern
Sollten Arbeitnehmer nicht einwilligen, ihre Lohnabrechnungsdokumente digital entgegenzunehmen, muss die Lohnbuchhaltung die Unterlagen in Papierform zur Verfügung stellen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen.