Neu: Geringfügigkeitsgrenze und Übergangsbereich
Da der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro je Zeitstunde steigt, kommt zum Jahreswechsel 2023/2024 erstmals die neue dynamische Geringfügigkeitsgrenze zur Anwendung. Gleichzeitig wird der Übergangsbereich angepasst.