Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze: Versicherungsfreiheit prüfen
Zum 1. Januar 2025 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 auf 73.800 Euro. Arbeitgeber müssen deshalb beurteilen, ob ihre Arbeitnehmer, die bislang aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei sind, dies auch in 2025 bleiben können.