Neue Sachbezugswerte 2024 für eine Mahlzeitengewährung

Werden Mahlzeiten arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben, muss dieser Vorgang vom Arbeitgeber auch lohnsteuerlich umgesetzt werden. Seit dem 1. Januar 2024 gelten hierfür neue Werte.