Neue steuerliche Ausgestaltung für Mobilitätsbudget?
Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 skizziert derzeit eine neue Pauschalierungsmöglichkeit. Der Arbeitgeber kann danach künftig die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschalieren, soweit er - oder ein Dritter auf seine Veranlassung - seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen aus einem Mobilitätsbudget gewährt.