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Neue steuerliche Ausgestaltung für Mobilitätsbudget?

Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 skizziert derzeit eine neue Pauschalierungsmöglichkeit. Der Arbeitgeber kann danach künftig die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschalieren, soweit er - oder ein Dritter auf seine Veranlassung - seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen aus einem Mobilitätsbudget gewährt.