Neues bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung

Arbeitgeber sind seit 1. Januar 2023 verpflichtet, der Rentenversicherung die für Betriebsprüfungen notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Aktuell bezieht sich die Übermittlungspflicht auf die Entgeltdaten aus der Lohnbuchhaltung (z.B. Stammdaten der Arbeitnehmer, Inhalte der Beitragsnachweise, Meldungen, Lohndaten der Arbeitnehmer). Zum 1. Januar 2025 wird die Pflicht zur elektronischen Übermittlung auf die Daten aus der Finanzbuchhaltung erweitert.