Nicht alle Kinder vom „Datenaustausch Pflegeversicherung“ erfasst
Ab dem 1. Juli 2025 ist das neue Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung verpflichtend. Das Verfahren hält Informationen zur Elterneigenschaft und zu berücksichtigungsfähigen Kindern bereit – jedoch nicht zu allen.
