Nicht alle Kinder vom „Datenaustausch Pflegeversicherung“ erfasst

Ab dem 1. Juli 2025 ist das neue Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung verpflichtend. Das Verfahren hält Informationen zur Elterneigenschaft und zu berücksichtigungsfähigen Kindern bereit – jedoch nicht zu allen.
Mann und Frau spielen im Sitzen mit drei Kindern und stecken Münzen in ein Sparschwein