Pauschalierung bei Beiträgen zu Pensionsfonds
Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der zu einem Anspruch der Arbeitnehmer auf Geldleistungen in Form von Altersrenten, Invaliditätsrenten, Renten an Hinterbliebene oder ggf. Kapitalauszahlungen führen, stellen nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg (FG) keine mit 30 % pauschal versteuerbaren Sachzuwendungen gem. § 37b EStG dar.