Pflegeversicherung: Denken Sie an den Initialabruf!

Seit Juli 2025 ist der Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung für Arbeitgeber und Zahlstellen verpflichtend. Für Bestandsfälle müssen bis zur Entgeltabrechnung Dezember 2025 Meldungen abgegeben werden.
Manuelle Nutzung eines Tablets für Cloud-Datensynchronisierung und Dateiverwaltungssystem