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Praktische Auswirkungen der steigenden Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze steigt zum 1. Januar 2025 von 538 auf 556 Euro. Das wirkt sich auf Arbeitnehmer aus, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die ab 2025 gültige Geringfügigkeitsgrenze nunmehr unterschreitet.