Rechtsmissbräuchliches Verhalten schließt AGG-Entschädigung aus

Das Bundesarbeitsgericht hat die Entschädigungsklage eines Stellenbewerbers abgewiesen, der sich mehrfach erfolglos auf nicht geschlechtsneutral ausgeschriebene Stellen beworben hatte und nach seiner Ablehnung eine Entschädigung wegen Diskriminierung einklagte. Das Gericht sah in der Klageerhebung ein rechtsmissbräuchlich „Geschäftsmodell“ und kein ernsthaftes Interesse, tatsächlich eingestellt zu werden. Der Kläger hat demzufolge keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung (BAG, Urteil vom 19. September 2024, 8 AZR 21/24).