Reisekostenvergütungen bei Auslandsdienstreisen ab 2024
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die ab 1. Januar 2024 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auswärtstätigkeiten im Ausland veröffentlicht.
Direktlinks:
⚠️ Der Dortmunder-BIG-Standort zieht um: Ab dem 15.12.2025 sind wir mit dem BIG-Shop an der Hörder-Bach-Allee 1-3, 44263 Dortmund für Sie da.🤗