Resturlaub bleibt in Mutterschutz und Elternzeit erhalten

Während der Zeit, in der sich eine Arbeitnehmerin in Mutterschutz und Elternzeit befindet, verfällt ihr Resturlaub nicht. Das gilt sogar, wenn der anzuwendende Tarifvertrag eine Verfallsklausel beinhaltet.
Mutter und Baby spielen im sonnigen Schlafzimmer