Rückzahlungen von KUG – sv-rechtliche Beurteilung

Kurzarbeitergeld (KUG) wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) immer vorläufig gezahlt, es erfolgt dann im Nachhinein eine Prüfung der Sachverhalte. Aktuell laufen die Abschlussprüfungen für die hochfrequentierten Jahre der Corona-Pandemie.