Schadenersatz für unberechtigte Datenweitergabe

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einen Arbeitgeber zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, weil er personenbezogene Daten innerhalb des Konzerns unberechtigterweise an eine andere Gesellschaft übertragen hatte, um eine Software für Personalverwaltung zu testen. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sprach dem Arbeitnehmer Schadenersatz zu.
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