Schulabgänger-Beschäftigung nicht immer sv-frei
Viele Schüler sind mit Beginn der Sommerferien von der Schule abgegangen. Sofern die Zeit bis zum Beginn des nächsten Lebensabschnitts mit einer kurzfristigen Beschäftigung überbrückt wird, ist die Sozialversicherungsfreiheit abhängig davon, was der Schulabgänger beabsichtigt, nach der kurzfristigen Beschäftigung zu tun.