Semesterbeginn: Wochenstundenzahl beachten
Zum 1. Oktober bzw. 1. November 2025 beginnt an den Hochschulen das Wintersemester. Für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, gibt es in der Sozialversicherung auf Basis des Werkstudentenprivilegs Sonderregelungen. Um den Studierenden ihre sehr geringe Abgabenlast zu erhalten, sollten Arbeitgeber studentischer Beschäftigter auf deren Wochenstundenzahl achten.
