Sofortmeldepflicht auch bei Minijobs

Wenn Arbeitgeber geringfügig entlohnte Beschäftigte (sogenannte Minijobber) neu einstellen, müssen sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anmelden. In einigen Branchen sind Arbeitgeber zur Abgabe einer zusätzlichen Meldung – der Sofortmeldung – verpflichtet. Die entsprechenden Regelungen gelten auch für Minijobber.