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Sofortmeldepflichten für Friseure und Kosmetiker geplant

Bei der Sofortmeldepflicht soll der Branchenkatalog zum 1. Januar 2026 geändert werden: Die Forstwirtschaft soll dann nicht mehr unter die Mitführungs- und Sofortmeldepflicht fallen. Neu aufgenommen wird dagegen das Friseur- und Kosmetikgewerbe.
Friseur hält das nasse Haar des Kunden fest und schneidet es