Sofortmeldepflichten für Friseure und Kosmetiker geplant
Bei der Sofortmeldepflicht soll der Branchenkatalog zum 1. Januar 2026 geändert werden: Die Forstwirtschaft soll dann nicht mehr unter die Mitführungs- und Sofortmeldepflicht fallen. Neu aufgenommen wird dagegen das Friseur- und Kosmetikgewerbe.
