Sommersemester – bei Werkstudenten auf Stundenzahl achten!

Zum 1. März bzw. 1. April 2025 beginnt an vielen Hochschulen das Sommersemester. Für Studierende, die nebenher eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, gelten in der Sozialversicherung Sonderregelungen aufgrund des Werkstudentenprivilegs. Diese führen zu einer sehr geringen Abgabenlast. Arbeitgeber sollten ab Semesterbeginn auf die Wochenstundenzahl in der Beschäftigung achten.