Sonderregelungen für Grenzgänger enden mit dem Juni

Für Grenzgänger, die vorübergehend – ganz oder teilweise – ihre Tätigkeit von zu Hause aus ausüben, hatte die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) im Zuge der Corona-Pandemie Sonderregelungen getroffen, die zum 30. Juni 2023 auslaufen. Ab dem 1. Juli 2023 wird dann wieder eine A1-Bescheinigung erforderlich, wenn die Beschäftigung nicht im eigentlichen Beschäftigungsstaat ausgeübt wird – hierzu zählt auch die Tätigkeit im Home-Office.