Sonderregelungen für Grenzgänger enden mit dem Juni

Für Grenzgänger, die vorübergehend – ganz oder teilweise – ihre Tätigkeit von zu Hause aus ausüben, hatte die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) im Zuge der Corona-Pandemie Sonderregelungen getroffen, die zum 30. Juni 2023 auslaufen. Ab dem 1. Juli 2023 wird dann wieder eine A1-Bescheinigung erforderlich, wenn die Beschäftigung nicht im eigentlichen Beschäftigungsstaat ausgeübt wird – hierzu zählt auch die Tätigkeit im Home-Office.

Soweit die Beschäftigung im Wohnstaat ohne Unterbrechung 24 Monate überschreitet und der Wohnstaat nachweislich eine A1-Bescheinigung über das anwendbare Recht fordert, ist die DVKA zu kontaktieren. Die Sonderregelungen für Grenzgänger enden zum 30. Juni 2023. 

Über die Rahmenbedingungen, unter denen im Anschluss ab Juli 2023 Ausnahmen in Bezug auf Telearbeit gemacht werden können, ist die DVKA derzeit insbesondere mit den Nachbarstaaten im Austausch. Ob mit einem Staat bereits eine Vereinbarung getroffen wurde und wie diese Regelungen ggf. ausgestaltet sind, stellt die DVKA auf ihrem Internetauftritt unter dvka.de bereit.