Standard-Freistellungsklausel darf nicht unangemessen benachteiligen

Eine vorformulierte Standardklausel in einem Arbeitsvertrag, die den Arbeitgeber berechtigt, einen Arbeitnehmer ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen innerhalb der Kündigungsfrist freizustellen, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden (LAG Niedersachsen, Urteil vom 22. Mai 2025, 5 SLa 249/25).
Hammer und Waage auf dem Tisch eines Anwalts