Die Abgabe der Initialmeldung muss per Entgeltabrechnungsprogramm oder SV-Meldeportal über das DSBD-Meldeverfahren automatisiert mit dem Abgabegrund „09“ mit der Kopplungsinformation von Unternehmensnummer und Betriebsnummer (seit 2023 neues Ordnungskriterium in der gesetzlichen Unfallversicherung) bis spätestens 31. Mai 2025 erfolgen. Hierzu wurde der Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) um ein Feld „Unternehmensnummer“ erweitert. Die Initialmeldung muss für alle in den Entgeltabrechnungsprogrammen vorhandenen Betriebsnummern, zu denen keine Beendigung mitgeteilt worden ist, erfolgen.
WICHTIG: Die Initialmeldung muss auch von jenen Arbeitgebern durchgeführt werden, die bereits im vergangenen Jahr eine gleichartige Initialmeldung abgegeben haben.