Tariftreuegesetz kommt

Wer künftig öffentliche Aufträge des Bundes ausführen möchte, muss seinen Beschäftigten tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren – unabhängig davon, ob das Unternehmen selbst tarifgebunden ist. Das Tariftreuegesetz ist bereits verabschiedet und gilt ab dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt; voraussichtlich im Laufe des April 2026.

Die Pflicht zur Tariftreue betrifft nicht nur die Entlohnung, sondern auch Urlaubsansprüche und Regelungen zu Ruhezeiten. Damit soll ein fairer Wettbewerb zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen hergestellt und Lohndumping verhindert werden. Bislang hatten Betriebe, die ihre Beschäftigten untertariflich bezahlten, einen klaren Kostenvorteil bei der Angebotserstellung.

Schwellenwerte und Ausnahmen

Das Gesetz gilt für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen ab einem geschätzten Wert von 50.000 Euro. Lieferaufträge (klassische Wareneinkäufe) sind vollständig ausgenommen, bis zum 31. Dezember 2032 auch die Vergabe und Ausführung von Aufträgen der Bundeswehr.

Kontrolle und Konsequenzen bei Verstößen

Eine bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See noch einzurichtende „Prüfstelle Bundestariftreue" soll die Einhaltung des Tariftreuegesetzes kontrollieren. Verstöße können Vertragsstrafen, eine außerordentliche Kündigung des Auftrags sowie den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren nach sich ziehen.

So funktioniert der Nachweis der Tariftreue

Das Tariftreueversprechen soll als einfache, unbürokratische Erklärung im Vergabeverfahren abgegeben werden. Zudem ist ein Zertifizierungsverfahren vorgesehen, in dem sich Unternehmen bescheinigen lassen können, dass sie die nötigen tariflichen Bedingungen erfüllen. Die entsprechenden Unterlagen können über das System der Rentenversicherung eingereicht werden.

Wie Sie sich vorbereiten können

Unternehmen, die öffentliche Auftragsvergaben anstreben, sollten schon jetzt prüfen,

  • welche Tarifverträge für ihre Leistungen einschlägig sind,
  • ob ihre Vergütungsstrukturen und übrigen Arbeitsbedingungen diesen Tarifstandards entsprechen und
  • wie sie sich auf das geplante Zertifizierungsverfahren vorbereiten.

Stand: April 2026