Umlageverfahren - Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber

Fallen Lohnausfallkosten an, bekommen Sie als Arbeitgeber Ihre Ausgaben bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2) in Teilen erstattet. Dafür zahlen Sie einen Beitrag im Umlageverfahren. Diese Beiträge richten sich nach den jeweiligen Umlagesätzen der zuständigen Ausgleichskasse sowie den rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelten der Beschäftigten. Das maschinelle Erstattungsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und für den Mutterschutz (U2) für die Arbeitgeber, deren Betriebe am Umlageverfahren teilnehmen, ist verpflichtend.
Umlageverfahren: Laptop, Schreibtisch, Notizen