Inhalt
Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind für viele Unternehmen besonders wichtig. Digitale Prozesse erleichtern den bürokratischen Aufwand und ersparen Ihnen Zeit.
Einheitliche Regelungen
Seit dem 1. Januar 2022 wurde für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ein einheitliches Verfahren etabliert. Es wurden sowohl die Inhalte der Bescheinigung standardisiert als auch einheitliche Voraussetzungen festgelegt, unter denen die Bescheinigung ausgestellt werden darf.
Digitalisierte Prozesse
Zudem wurde ein elektronisches Antrags- und Rückmeldeverfahren eingeführt, mit dem Arbeitgeber oder Bevollmächtigte die Bescheinigungen über ihre Entgeltabrechnungssoftware bzw. maschinelle Ausfüllhilfen wie das SV-Meldeportal auf dem elektronischen Weg beantragen können. Dieses digitale Verfahren ersetzt den Versand der Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf dem Postweg oder per E-Mail.
- Profitieren Sie von den Vorteilen des digitalen Austauschverfahrens:
- Die Bescheinigung steht dem Antragsteller sofort zur Verfügung – die Rückmeldung erfolgt direkt über das Abrechnungssystem oder das SV-Meldeportal.
- Bei der Nutzung des praktischen Abonnentenmodells wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung automatisch bereitgestellt – je nach Wunsch monatlich, quartalsweise oder halbjährlich. Die Antragstellung erfolgt einmalig - eine erneute Anforderung entfällt.
- Dokumente stehen sofort zum Download zur Verfügung.
- Das Abo kann jederzeit unkompliziert widerrufen werden.
Stand: 16. Februar 2026
