Unfallversicherungsschutz bei Schutzimpfung im Betrieb
Bei der Teilnahme an einer vom Betrieb angebotenen Schutzimpfungsmaßnahme kann ein Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 27. Juni 2024 entschieden (Aktenzeichen: B 2 U 3/22 R) und Kriterien für diese Sachverhalte bekanntgegeben.