Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung
Kosten, die Arbeitnehmern bei einer doppelten Haushaltsführung für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort entstehen, können Arbeitgeber nur im beschränkten Umfang steuerfrei erstatten. Die Beschränkung betrifft auch die ggf. angefallene Zweitwohnungssteuer.