Urteil zu Lohnsteuerpauschalierung für Betriebsveranstaltungen
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH vom 27. März 2024 – VI R 5/22) kann eine Betriebsveranstaltung mit der Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Durch dieses Urteil haben Arbeitgeber einen erheblichen Gestaltungsspielraum.