Vaterschaftsurlaub: Familienvater klagt auf Schadensersatz
Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile haben nach der Geburt ihres Kindes einen Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Dies geht aus dem EU-Recht hervor und muss noch vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden. Da dies noch nicht geschehen ist, reichte ein Familienvater Klage beim Landgericht Berlin ein und verlangt Schadensersatz.